Trinkwasserversorgung
Störungsnummer 24 h erreichbar: 0175/4116992 (Versorger Herr Norbert Schwarz)
Die Gemeinde Neusorg ist nach der Trinkwasserverordnung verpflichtet
Die Gemeinde Neusorg ist nach der Trinkwasserverordnung verpflichtet,
des Trinkwassers pro Jahr vorzunehmen.
Wir möchten Sie auf diesem Wege über die aktuellen Untersuchungsergebnisse der Gemeinde Neusorg informieren.
Die Wasserhärte wird in Grad deutscher Härte (dh) gemessen und ergibt die Gesamthärte. Dieses teilt sich nach dem Waschmittelgesetz in drei Härtbereiche ein: |
Maschinenhaus Neusorg |
Härtebereich weich: |
weniger als 1,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht 8,4 dH) |
Härtebereich mittel: |
1,5 bis 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht 8,4 bis 14 dH) |
Härtebereich hart: |
mehr als 2, 5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht mehr als 14 dH) |
Diese neuen drei Härtebereiche lösen die alten vier Bereiche ab. Die Angaben müssen in Millimol Calciumcarbonat pro Liter erfolgen (was für Härteangaben international gebräuchlich ist). Es wird davon ausgegangen, dass weiterhin die Gesamthärte (Summe der Konzentrationen von Calcium und Magnesium, berechnet als Calciumcarbonat) anzugeben ist. Das Gesetz macht hierzu allerdings keine Aussage.
In der Gemeinde Neusorg liegt ein Härtegrad von ca. 4 vor, d. h. es liegt ein sehr weiches Wasser vor. Die Härte des Trinkwassers hat keinen Einfluss auf seine Qualität.
Für Rückfragen zu den einzelnen Untersuchungsergebnissen oder zum Trinkwasser allgemein steht Ihnen Herr Konrad König, Verwaltungsgemeinschaft Neusorg – Bauamt selbstverständlich zur Verfügung:
Tel: 09234/9913-31
E-Mail:
Anbei die Untersuchungsergebnisse
Periodische Untersuchung(en)
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Routinemäßige Untersuchung(en) |
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