Gemeinde Neusorg - Öffnung der Grünabfallsammelstelle ab 15.03.2022
Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger,
Rechtzeitig zur bevorstehenden Gartensaison wird auch unsere Grünabfallsammelstelle am Bauhof wieder geöffnet. Mittlerweile wurde durch den Gemeinderat beschlossen, dass sich der Nutzungszeitraum vom 15. März bis 30. November eines Jahres erstreckt.
Die Anlieferung der Grünabfälle und des Astwerks kann nach wie vor ohne tageszeitliche Einschränkung erfolgen, sodass es den bisherigen Entsorgungsgewohnheiten entspricht.
Die dazu erforderlichen Berechtigungsscheine können ab 01.03.2022 im Rathaus, Erdgeschoß, Zimmer-Nr. 12, zunächst telefonisch oder per E-Mail () und nach einer entspannten Pandemielage auch persönlich bei Frau Jasmin Kelch, Tel.-Nr. 9913-42 erworben werden.
Wir weisen darauf hin, dass bei anhaltender Corona-Situation die Berechtigungsscheine per Post versandt werden. Bitte beachten Sie, dass der fällige Betrag dann nicht bar bezahlt, sondern nur überwiesen werden kann.
Die Kosten für einen Berechtigungsschein belaufen sich auf 33,00 € und bleiben damit gegenüber dem Vorjahr unverändert.
Die Beibehaltung der Gebühr konnte trotz steigender Allgemeinkosten dadurch erreicht werden, dass es der Gemeinde Neusorg gelungen ist, für den Entsorgungsweg neue Möglichkeiten zu schaffen.
Hierzu wurden neben der Fa. Wunderlich, die nach wie vor die Schredderarbeiten des holzigen Materials übernimmt, zwei neue Partner gewonnen.
Als Deponie für die holzige Biomasse konnte die Fa. Ziegler aus Stein bei Plößberg vertraglich gewonnen werden. Der Transport wird mit der Fa. Plannerer, Pullenreuth organisiert.
Die Biomasse im Bereich des Rasenschnittguts übernimmt, wie gewohnt, unser örtlicher Landwirt Herr Martin Kuhbandner.
Um einen reibungslosen und vor allem kostengünstigen Betrieb aufrecht zu erhalten, appelliere ich wieder eindringlich, nur „geeignetes“ Material in unsere Grünabfallsammelstelle anzuliefern.
Darum ergeht meine herzliche Bitte, die Anlieferungsbedingungen wie in den Vorjahren unbedingt einzuhalten. Weiterhin gilt mein Appell, nur anzuliefern, wenn auch tatsächlich ein Berechtigungsschein erworben wurde. Auf die installierte Überwachungskamera möchte ich ausdrücklich hinweisen. Unerlaubtes Anliefern belastet die Solidargemeinschaft.
In diesem Zusammenhang möchte ich Sie bitten, bei der Anmeldung auch Ihre Kfz-Kennzeichen (max. 2 Stück) anzugeben, damit eine effektive Nachverfolgung von Zuwiderhandlungen möglich ist.
Die Gemeinde Neusorg ist ständig bemüht ein kostengünstiges Entsorgungsangebot unterbreiten zu können. Bei mittlerweile über 330 Nutzern kann auf die dargestellten Kontrollmaßnahmen nicht verzichtet werden.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen unter der bekannten Tel.-Nr. 9913-50 gerne zur Verfügung.
Peter König
1. Bürgermeister